Dichtigkeitsprüfung
Gesetzlich vorgeschriebene Dichtigkeitsprüfung nach EU-Verordnung 2024/573 und ChemKlimaschutzV. Wir prüfen, dokumentieren und beraten Sie zu den Anforderungen.
F-Gase zertifiziert
Kategorie I nach EU 2024/573
- Prüfung nach aktueller EU-Verordnung
- Rechtssichere Dokumentation
- Ausführliches Prüfprotokoll
- Digitale Aufbewahrung (5 Jahre)
- Leckageortung bei Bedarf
- Beratung zu Prüfintervallen
EU-Verordnung 2024/573 & ChemKlimaschutzV
Warum die Dichtigkeitsprüfung Pflicht ist
Fluorierte Treibhausgase (F-Gase) in Klimaanlagen haben ein hohes Treibhauspotenzial. Die EU-Verordnung 2024/573 schreibt daher regelmäßige Dichtigkeitsprüfungen vor, um unkontrollierte Emissionen zu verhindern und die Umwelt zu schützen.
Was das Gesetz vorschreibt
- Regelmäßige Dichtigkeitsprüfung je nach Füllmenge
- Prüfung nur durch zertifizierte Fachbetriebe
- Dokumentation und Aufbewahrung (5 Jahre)
- Behördliche Kontrolle möglich
Bei Verstößen droht
- !Bußgelder nach ChemKlimaschutzV
- !Unentdeckte Kältemittelverluste
- !Höhere Betriebskosten
- !Umweltschäden
Prüfintervalle nach Kältemittelmenge
Die Häufigkeit der Prüfung richtet sich nach dem CO₂-Äquivalent der Anlage.
Ab 5 t CO₂-Äquivalent
ab 7,4 kg R-32 oder 2,4 kg R-410A
Häufigste Kategorie für gewerbliche Anlagen
Ab 50 t CO₂-Äquivalent
ab 74 kg R-32 oder 24 kg R-410A
Größere gewerbliche Systeme
Ab 500 t CO₂-Äquivalent
ab 740 kg R-32 oder 240 kg R-410A
Oder Leckage-Erkennungssystem
Hinweis: Die meisten privaten Split-Klimaanlagen liegen unter der Prüfpflichtgrenze. Bei Unsicherheit beraten wir Sie gerne.
So läuft die Dichtigkeitsprüfung ab
Sichtprüfung
Visuelle Kontrolle aller Verbindungen, Leitungen und Komponenten auf erkennbare Schäden.
Druckprüfung
Überprüfung des Kältemitteldrucks im Vergleich zu den Sollwerten.
Lecksuche
Bei Verdacht: Systematische Leckageortung mit elektronischem Lecksuchgerät.
Dokumentation
Ausführliches Prüfprotokoll mit allen Messwerten, 5 Jahre Aufbewahrungspflicht.
Rechtssichere Dokumentation
Nach jeder Dichtigkeitsprüfung erhalten Sie ein ausführliches Prüfprotokoll mit allen erforderlichen Angaben. Dieses Dokument müssen Sie mindestens 5 Jahre aufbewahren und auf Verlangen der Behörde vorlegen können.
- Anlagendaten und Kältemitteltyp
- Füllmenge in kg und CO₂-Äquivalent
- Prüfdatum und nächster Prüftermin
- Ergebnis der Dichtigkeitsprüfung
- Messwerte und Befunde
- Name und Zertifikatsnummer des Prüfers
- Unterschrift und Stempel
Dichtigkeitsprüfung
ProtokollGeprüft durch
Engelhardt Kälte Klima GmbH
Häufige Fragen zur Dichtigkeitsprüfung
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur gesetzlichen Prüfpflicht
Ja, für Anlagen ab 5 Tonnen CO₂-Äquivalent (ab ca. 7,4 kg R-32 oder 2,4 kg R-410A) ist die regelmäßige Dichtigkeitsprüfung nach EU-Verordnung 2024/573 und der deutschen ChemKlimaschutzV gesetzlich vorgeschrieben.
Das hängt von der Kältemittelmenge ab: Ab 5 t CO₂-Äquivalent alle 12 Monate, ab 50 t alle 6 Monate, ab 500 t alle 3 Monate (oder Leckage-Erkennungssystem).
Verstöße gegen die Prüfpflicht können mit Bußgeldern geahndet werden. Außerdem riskieren Sie unentdeckte Kältemittelverluste, die zu Leistungseinbußen und höheren Betriebskosten führen.
Die meisten privaten Single-Split-Anlagen liegen unter der Grenze von 5 t CO₂-Äquivalent und sind daher nicht prüfpflichtig. Wir empfehlen dennoch eine jährliche Wartung, bei der wir auch die Dichtigkeit prüfen.
Nur Betriebe und Personen mit gültiger F-Gase-Zertifizierung nach Kategorie I dürfen die Prüfung durchführen und dokumentieren. Als zertifizierter Fachbetrieb erfüllen wir diese Anforderung.
Die Dokumentation muss mindestens 5 Jahre aufbewahrt und auf Verlangen der Behörde vorgelegt werden können. Wir stellen Ihnen alle erforderlichen Unterlagen aus.
Prüfung fällig? Wir helfen!
Kontaktieren Sie uns für eine rechtssichere Dichtigkeitsprüfung mit Dokumentation.
